Außergerichtliche Konfliktbeilegung – schnell, vertraulich und vollstreckbar!

Liebe Besucher,

egal ob es sich um den Streit am Gartenzaun oder umfangreiche Konflikte in der Wirtschaft handelt, durch ein Mediationsverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle können Sie diese Konflikte schnell und rechtssicher beilegen.

Das Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle bietet Ihnen viele Vorteile zu einem herkömmlichen Gerichtsverfahren das zumeist langwierig und kostenintensiv ist.

Ziel des Verfahrens vor der Gütestelle ist es, zu einer interessenorientierten und einvernehmlichen Lösung des Konflikts zu gelangen. Anders als in einem Gerichtsverfahren wo die Entscheidung meist den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt, wird im Rahmen des Schlichtungsverfahrens versucht zu einer sog. “Win-Win” Situation zu gelangen.

Das Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Gütestelle bietet Ihnen den Vorteil, dass die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB gehemmt wird und die geschlossenen Vereinbarungen nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vollstreckbar sind.
Die Anerkennung als Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wurde mir mit Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Stuttgart vom 06. Mai 2010 erteilt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie viele interessante und nützliche Informationen zum Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle. Darüber hinaus werden Ihnen die Vor- und Nachteile sowie der genaue Ablauf eines Schlichtungsverfahrens dargestellt.

Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren! Ich berate Sie gerne im Hinblick auf die unterschiedlichen Möglichkeiten und Verfahren.