Kälte erhöht offensichtlich die Einigungsbereitschaft
Zumindest könnte man das meinen, wenn man sich den Verlauf eines Schlichtungsverfahrens vor einigen Tagen anschaut.
Die Parteien waren sich nicht ganz einig, wie das gemeinsame Grundstück genutzt werden darf und ob einer der Miteigentümer eine Sondernutzung vornehmen darf.
Bereits vor dem Schlichtungstermin wurden fleißig Schriftsätze ausgetauscht, die mir über das Amtsgericht jeweils zugeleitet wurden. Insgesamt rund 80 Seiten auf denen sich die Anwälte fast schon bekriegten. Keiner ließ auch nur eine Äußerung unkommentiert stehen und die Chancen auf eine Einigung im Schlichtungstermin waren nicht sehr rosig.
Zu Anfang sah es auch nicht danach aus, als ob es hier zu einer Einigung kommen könnte. Ganz im Gegenteil. Nach nicht einmal 15 Minuten wollte die erste Partei bereits die Schlichtung abbrechen.
Mit einigen Vorschlägen konnten dann die Parteien wieder etwas zur Gelassenheit angehalten werden und nach und nach entwickelte sich eine sachliche Diskussion wie man das Problem, dass übrigens bereits in der Vergangenheit Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichs war, endgültig lösen könnte.
Da es sich um einen Ortstermin handelte und die Witterung nicht gerade einladend war, merkte man, wie allesamt konzentriert und kompromissbereit nach einer vernünftigen Lösung suchten. Diese Lösung wurde dann nach knapp einer Stunde auch gefunden und das, obwohl damit am Anfang wohl niemand gerechnet hätte.
Der dann notwendige Vergleich bzw. die Schlichtungsvereinbarung wurden dann jedoch aus Gründen der Bequemlichkeit und des Wärembedürfnisses aller Anwesenden im beheizten Haus einer der Parteien geschlossen.
Da ich jedoch etwas besorgt war, ob die Einigung wirklich dem Willen der Parteien entspricht, habe ich diese jeweils noch einmal getrennt befragt um in dieser Sache auch wirklich eine dauerhafte Lösung erzielen zu können. Es bringt schließlich niemandem etwas, wenn spätestens in einem halben Jahr die Sache erneut streitig wird. Allerdings scheinen alle Beteiligten mit dem Vergleich leben zu können und so konnten wir das Verfahren nach knapp 90 Minuten erfolgreich abschließen.
Das Amtsgericht ist sicherlich auch ganz froh sich nicht auch noch mit dieser Sache befassen zu müssen und die Parteien haben sich endlich aus eigener Kraft geeinigt und können wieder an einer guten Nachbarschaft arbeiten.
Insgesamt war das Verfahren also ein richtiger Erfolg den zu Beginn wohl niemand der Beteiligten für Möglich gehalten hätte.










