Die staatlich anerkannte Gütestelle Stuttgart-Nordschwarzwald erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren nach der vom LG Stuttgart genehmigten Verfahrensordnung. In obligatorischen Schlichtungsverfahren richten sich die Gebühren nach § 15 Abs. 1 SchlG BW.

Gebühren im obligatorischen Schlichtungsverfahren:

  • EUR 80,00 zzgl. MwSt. sofern kein Schlichtungstermin zustande gekommen ist oder nur eine Partei zum Schlichtungstermin erschienen ist;
  • EUR 100,00 zzgl. MwSt. sofern keine Einigung im Schlichtungstermin möglich war;
  • EUR 130,00 zzgl MwSt. sofern eine Einigung im Schlichtungstermin erzielt werden konnte.

Gemäß § 18 Abs. 2 SchlG BW wird vor Terminbestimmung ein Gebührenvorschuss in Höhe von EUR 130,00 zzgl. MwSt. erhoben.

Güteverfahren vor der anerkannten Gütestelle:

Die Gütestelle erhebt für ihre Tätigkeit als staatlich anerkannte Gütestelle ein zeitaufwandsbezogenes Honorar.
Sofern die Parteien und die Gütestelle nichts Abweichendes vereinbaren, berechnet die Gütestelle für jede angefangene Stunde ihrer Tätigkeit einen Stundensatz von EUR 150,00 zzgl. MwSt. und Auslagen.

Für den Fall, dass keine Güteverhandlung zu Stande kommt, berechnen wir eine Pauschale von EUR 100,00 zzgl. MwSt.
Die Durchführung der Güteverhandlung kann von der Bezahlung eines angemessenen Honorarvorschusses abhängig gemacht werden.

Für Fragen zum Thema Kosten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!