Die Gütestelle Stuttgart-Nordschwarzwald – Inh. Christian Heinkel, wurde am 06. Mai 2010 durch Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Stuttgart als Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt.

Die staatlich anerkannte Gütestelle Stuttgart-Nordschwarzwald ist zudem für obligatorische Schlichtungsverfahren nach dem Schlichtungsgesetz Baden-Württemberg bei den Amtsgerichten Böblingen, Calw sowie Nagold zugelassen.

Im Rahmen dessen wird die Gütestelle mit der Durchführung von obligatorischen Schlichtungsverfahren durch die jeweiligen Amtsgerichte beauftragt.

Als staatlich anerkannte Gütestelle können wir jedoch auch in anderen Streit- und Konfliktfällen tätig werden. Auf Grund unserer staatlichen Anerkennung als Gütestelle i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO können Sie in den uns übertragenen Schlichtungsfällen zusätzlich von der Verjährungshemmung sowie von der Vollstreckbarkeit der vor der Gütestelle geschlossenen Vereinbarungen profitieren.

Durch die vom Landgericht Stuttgart überprüften und genehmigten Verfahrensordnung haben Sie zudem die Gewähr, dass sämtliche Gespräche und Ergebnisse im Rahmen der Güteverhandlung absolut vertraulich behandelt werden. Unangenehme Berichterstattungen wie sie bei Gerichtsverfahren häufig vorkommen, können daher zuverlässig ausgeschlossen werden.

Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf die verschiedenen Möglichkeiten und Verfahren.